Die Erstberatung ist bei uns für den Patienten immer kostenfrei. Sowohl als gesetzlich als auch privat Krankenversicherter sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung einer Kostenübernahme seitens Ihrer Versicherung und bieten verschiedene Ratenzahlungsmodelle an.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt. Gemäß der Einteilung in die seit 2001 gültigen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erstatten die Krankenkassen die Kosten nur bei KIG 3, 4 und 5. Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat behandelt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei einer schwerwiegenden Kieferfehlstellung, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.