Kostenübernahme und Finanzierung.

Die Erstberatung ist bei uns für den Patienten immer kostenfrei. Sowohl als gesetzlich als auch privat Krankenversicherter sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung einer Kostenübernahme seitens Ihrer Versicherung und bieten verschiedene Ratenzahlungsmodelle an.

Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine erhebliche Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers vorliegt. Gemäß der Einteilung in die seit 2001 gültigen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erstatten die Krankenkassen die Kosten nur bei KIG 3, 4 und 5. Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen privat behandelt werden.

Ab dem 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme besteht bei einer schwerwiegenden Kieferfehlstellung, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.

Zusatzkosten

Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Kosten stellen leider nur eine absolute Minimalversorgung sicher. Nicht alle kieferorthopädischen Therapieoptionen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese übernimmt die Kostenerstattung lediglich für eine Grundversorgung. Moderne Materialien und neue, digitale, hochwertige Behandlungsmöglichkeiten sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Um eine Behandlung auf modernem Standard durchzuführen, werden private Zuzahlungen notwendig. Darüber werden Sie individuell beraten und aufgeklärt.

Ratenzahlung

Sollte die Behandlung nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, ist diese jedoch auf jeden Fall finanzierbar. Wir beraten gerne zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Und bieten außerdem verschiedene Ratenzahlungsmodelle an.

Privat

Eine kieferorthopädische Behandlung wird in der Regel von den privaten Versicherungen basierend auf dem Versicherungsvertrag übernommen. Informieren Sie sich gern bei Ihrer Versicherung über Ihren individuellen Tarif. Wir empfehlen eine Abklärung des von uns erstellten Heil- und Kostenplanes mit Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn.

Unser Tipp

Eine kieferorthopädische Behandlung ist in der Regel steuerlich absetzbar. Sie kann in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie uns an 06021.20234 oder schreiben Sie uns praxis@kieferorthopaedie-aschaffenburg.de